BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Führungszeugnis
Kurzbeschreibung
- Führungszeugnis Beantragung
- Führungszeugnis bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht
- kann als einfaches Führungszeugnis, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis erteilt werden
- wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die britische Staatsangehörigkeit vorliegt, wird automatisch das europäische Führungszeugnis ausgestellt
- zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Ein Führungszeugnis können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Alternativ kann das Führungszeugnis auch persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger des Führungszeugnisses anzugeben. Am Besten buchen Sie sich hierfür einen Termin.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundszentralregister ausgestellt und an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
- Antrag auf Führungszeugnis
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
Es gibt keine Frist.
- Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2-3 Wochen
- Europäisches Führungszeugnis: 6-8 Wochen
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
Die Gebühr beträgt 13 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerzentrum
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
- Führungszeugnis Beantragung
- Führungszeugnis bescheinigt, ob jemand vorbestraft ist oder nicht
- kann als einfaches Führungszeugnis, als Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde oder als erweitertes Führungszeugnis erteilt werden
- wenn anstelle oder neben der deutschen eine Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder die britische Staatsangehörigkeit vorliegt, wird automatisch das europäische Führungszeugnis ausgestellt
- zuständig: Bundesamt für Justiz (BfJ)
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Ein Führungszeugnis können Sie direkt online beim Bundesamt für Justiz beantragen.
Weitere Infos dazu auf dem Online-Portal des Bundesamts für Justiz unter https://www.fuehrungszeugnis.bund.de.
Alternativ kann das Führungszeugnis auch persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beantragt werden. Bei der Beantragung ist der Verwendungszweck und der Empfänger des Führungszeugnisses anzugeben. Am Besten buchen Sie sich hierfür einen Termin.
Das Führungszeugnis wird direkt vom Bundszentralregister ausgestellt und an die im Antrag angegebene Anschrift übersandt.
Besitzen Sie – neben der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer EU-Mitgliedstaaten, erhalten Sie das beantragte Dokument als Europäisches Führungszeugnis. Es enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, wenn der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
- Antrag auf Führungszeugnis
- Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
- gegebenenfalls weitere Unterlagen, um bestimmte Angaben nachzuweisen, zum Beispiel die Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- Einfaches und erweitertes Führungszeugnis: 2-3 Wochen
- Europäisches Führungszeugnis: 6-8 Wochen
Es gibt keine Frist.
Weitere Informationen gibt es auch beim Bundesamt der Justiz unter https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Inland/FAQ_node.html
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2205/show