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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Amtsvormundschaft / AmtspflegschaftKurzbeschreibung
Solange Kinder/Jugendliche noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht (Sorgerecht).
Beschreibung
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
Zuständige Einrichtung
- Soziale Dienste
-
- Lindenstraße 3
- 53773 Hennef
-
Zuständige Kontaktperson
-
Birgitta Reisch
Amtsvormundschaft- Telefon:
- +49 2242 888-413
- Mobil:
- +49 1516 5644793
- E-Mail:
- birgitta.reisch@hennef.de
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
gesetzliche Vertretung, Beistandschaft, Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft, Sorgerecht https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2208/showBirgitta
Reisch
Amtsvormundschaft