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Amtsvormundschaft / Amtspflegschaft
Kurzbeschreibung
Solange Kinder/Jugendliche noch nicht volljährig sind, muss es jemanden geben, der Verantwortung für sie übernimmt und dafür sorgt, dass es ihnen gut geht (Sorgerecht).
Beschreibung
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste
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- Lindenstraße 3
- 53773 Hennef
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-650
- Mobil:
- +49 151 65644793
- E-Mail:
- yvonne.babucke@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-413
- Mobil:
- +49 173 9472243
- E-Mail:
- maren.meyer-kreuzer@hennef.de
Das Sorgerecht ist normalerweise die Aufgabe der Eltern, aber manchmal können oder wollen Eltern diese Aufgabe nicht übernehmen. In diesem Fall wird von einem Gericht eine andere erwachsene Person damit beauftragt, die gesamte elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge für das Kind oder die jugendliche Person zu übernehmen. Wird die Aufgabe dem Jugendamt übertragen, übernimmt dies die Abteilung Amtsvormundschaft/Amtspflegschaft.
gesetzliche Vertretung, Beistandschaft, Amtsvormundschaft, Amtspflegschaft, Sorgerecht https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2208/showYvonne
Babucke
Maren
Meyer-Kreuzer