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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
SchwerbehinderungsausweisBeschreibung
Das Amt für soziale Angelegenheiten ist nicht zurständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, sondern leistet nur allgemeine Beratung.
Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises:
Dienstleistung Schwerbehindertenausweis beim RSK
Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch an der Information des Rathauses oder im Bürgerzentrum.
Zuständige Einrichtungen
- Amt für soziale Angelegenheiten
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Bürgerzentrum
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
Weiterführende Links
Das Amt für soziale Angelegenheiten ist nicht zurständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, sondern leistet nur allgemeine Beratung.
Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises:
Dienstleistung Schwerbehindertenausweis beim RSK
Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch an der Information des Rathauses oder im Bürgerzentrum.
GdB, Behinderung, Ausweis, Behindertenausweis, Schwerbehinderung, Schwerbehindertenangelegenheiten https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2209/show