Schwerbehinderungsausweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schwerbehinderungsausweis

Beschreibung

Das Amt für soziale Angelegenheiten ist nicht zurständig für die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen, sondern leistet nur allgemeine Beratung.

Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises:

Dienstleistung Schwerbehindertenausweis beim RSK

Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch an der Information des Rathauses oder im Bürgerzentrum.

Zuständige Einrichtungen