Beschreibung
Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises:
Dienstleistung Schwerbehindertenausweis beim RSK
Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch an der Information des Rathauses oder im Bürgerzentrum.