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Schwerbehindertenausweis

Beschreibung

Zuständig für die Feststellung des Grades der Behinderung und die Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen ist die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises:

Dienstleistung Schwerbehindertenausweis beim RSK

Anträge auf Ausstellung, Änderung oder Verlängerung eines Schwerbehindertenausweises erhalten Sie auch an der Information des Rathauses oder im Bürgerzentrum.

Zuständige Einrichtungen