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Handwerkerparken
Beschreibung
Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden.
Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 14 Tage
Die Gebühren betragen je nach Gültigkeitsdauer 20,00 Euro (1 Woche) bis 520,00 Euro (3 Jahre).
Zuständige Einrichtungen
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Bußgeldstelle
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- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 25b
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-781
- E-Mail:
- alexandra.pahnke@hennef.de
Handwerkerparken
Baustellen
Ausnahmegenehmigung von den geltenden Parkbestimmungen für Handwerker, die ihre Fahrzeuge vor Ort benötigen, weil Werkzeug und Material am Ort eingesetzt werden müssen. Der Antrag kann von jedem Handwerker gestellt werden.
Die Ausnahmegenehmigungen untergliedern sich in Dauerausnahmen bis zu 3 Jahre und in Einzelausnahmen.
Zu erwartende Bearbeitungsdauer: 14 Tage
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2315/show
Bußgeldstelle
001
Bahnhofstraße
25b
53773
Hennef
Alexandra
Pahnke
02242 888-781
alexandra.pahnke@hennef.de