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Hundesteuer
Kurzbeschreibung
Wichtiger Hinweis zum elektronischen Verfahren:
Das Bezahlen über Giropay ist derzeit bis auf weiteres nicht möglich! Wir sind dabei die Störung mit dem Zahlungsdiensteanbieter zu beheben. Wenn Sie nicht mit Kreditkarte bezahlen möchten oder können, wenden Sie sich bitte an steuerwesen@hennef.de für alternative Möglichkeiten.
Beschreibung
Jede der persönlichen Lebensführung dienende Hundehaltung ist hundesteuerpflichtig. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Hennef. Steuerpflichtiger ist dabei der Hundehalter. Hundehalter ist i.d.R. derjenige, der einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt.
Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Hennef. Für gefährlich eingestufte Hunde gelten besondere Steuersätze. Die aktuellen Hundesteuersätze entnehmen Sie bitte dem Satzungstext (vgl. Rechtsgrundlagen). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Im Rahmen der Anmeldungen sind u. a. Angaben zur Herkunft, Alter, Rasse, Gewicht und Größe des Hundes zu machen. Nach Anmeldung erhält der Hundehalter eine Steuermarke, welche sichtbar am Hund mitzuführen ist. Die Hundemarke wird bei der persönlichen Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Steuerbescheid zugesandt. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden.
Die Satzung sieht Steuerermäßigungen und -befreiungen, z.B. für behinderte Mitmenschen, vor. Die einzelnen Ausnahmetatbestände und Voraussetzungen können Sie in den §§ 3 bis 5 der Hundesteuersatzung nachlesen.
Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in den das Ereignis fällt.
Die An- und Abmeldung des Hundes von der Hundesteuer ist gebührenfrei.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Steuerwesen
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
steuerwesen@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-170
- E-Mail:
- melina.besling@hennef.de
Wichtiger Hinweis zum elektronischen Verfahren:
Das Bezahlen über Giropay ist derzeit bis auf weiteres nicht möglich! Wir sind dabei die Störung mit dem Zahlungsdiensteanbieter zu beheben. Wenn Sie nicht mit Kreditkarte bezahlen möchten oder können, wenden Sie sich bitte an steuerwesen@hennef.de für alternative Möglichkeiten.
Jede der persönlichen Lebensführung dienende Hundehaltung ist hundesteuerpflichtig. Gegenstand der Steuer ist das Halten von Hunden im Stadtgebiet Hennef. Steuerpflichtiger ist dabei der Hundehalter. Hundehalter ist i.d.R. derjenige, der einen Hund in seinen Haushalt aufnimmt.
Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Hundesteuersatzung der Stadt Hennef. Für gefährlich eingestufte Hunde gelten besondere Steuersätze. Die aktuellen Hundesteuersätze entnehmen Sie bitte dem Satzungstext (vgl. Rechtsgrundlagen). Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Hund aufgenommen wird. Bei Zuzug aus einer anderen Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Im Rahmen der Anmeldungen sind u. a. Angaben zur Herkunft, Alter, Rasse, Gewicht und Größe des Hundes zu machen. Nach Anmeldung erhält der Hundehalter eine Steuermarke, welche sichtbar am Hund mitzuführen ist. Die Hundemarke wird bei der persönlichen Anmeldung ausgehändigt oder mit dem Steuerbescheid zugesandt. Bei Verlust kann eine Ersatzhundemarke erworben werden.
Die Satzung sieht Steuerermäßigungen und -befreiungen, z.B. für behinderte Mitmenschen, vor. Die einzelnen Ausnahmetatbestände und Voraussetzungen können Sie in den §§ 3 bis 5 der Hundesteuersatzung nachlesen.
Die zu Kontrollzwecken ausgegebene Hundesteuermarke ist wieder zurückzugeben. War ein Tierarzt beteiligt, ist eine tierärztliche Bescheinigung einzureichen. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind Name und Anschrift des künftigen Hundehalters anzugeben. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats in den das Ereignis fällt.
Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadt Hennef findet man im Ortsrecht.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2316/show