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Gehörlosengeld

Beschreibung

Bei Anträgen auf Hilfen für gehörlose Personen wenden Sie sich bitte direkt an den Landschaftsverband Rheinland als zuständige Behörde. Weiterführende Links finden Sie auf dieser Seite.

Gesetz über die Hilfen für Gehörlose und Blinde (GHBG)

Landschaftsverband Rheinland
LVR - Dezernat Soziales und Integration
LVR - Dezernat Sozialhilfe II
50663 Köln
www.lvr.de

Zuständige Einrichtungen