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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Genehmigung von PlakatwerbungBeschreibung
Entsprechend einer städtischen Satzung ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.
Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig.
Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig.
Rechtsgrundlagen
§ 4 der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen und in den Anlagen im Gebiet der Stadt Hennef
Kosten
Jede gewerbliche Plakatierung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr beträgt je Plakat 0,50 € pro Tag.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Allgemeines Ordnungswesen / Gefahrenabwehr / Standesamt
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-182
- E-Mail:
- niclas.assig@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-153
- E-Mail:
- tanja.kalkbrenner@hennef.de
Genehmigung von Plakatwerbung
Entsprechend einer städtischen Satzung ist die gewerbliche Plakatwerbung auf Verkehrsflächen nur an den dafür bestimmten Standorten und Einrichtungen zulässig. Sonstige Plakatwerbung auf Verkehrsflächen ist nur auf festen Paletten und Ständern zulässig. Die Anzahl der Plakate ist beschränkt. Mit Plakatwerbemaßnahmen darf frühstens 14 Tage vor dem jeweiligen Anlass begonnen werden. Die Plakate müssen spätestens am nächsten Werktag nach dem Anlass entfernt werden.
Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig.
Die Plakatwerbung ist vor Beginn dem Ordnungsamt anzuzeigen.
Die vorstehenden Ausführungen zur Plakatwerbung gelten nicht für die Plakatwerbung der Parteien und Wählergruppen aus Anlass von Parlaments- und Kommunalwahlen. Diese ist grundsätzlich innerhalb einer Zeit von drei Monaten vor dem Wahltag zulässig.
Jede gewerbliche Plakatierung ist gebührenpflichtig. Die Höhe der zu entrichtenden Gebühr beträgt je Plakat 0,50 € pro Tag.
Plakate, https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2319/show Allgemeines Ordnungswesen / Gefahrenabwehr / Standesamt
001 Frankfurter Straße 97 53773 Hennef
Niclas
Assig
+49 2242 888-182
niclas.assig@hennef.de
Tanja
Kalkbrenner
+49 2242 888-153
tanja.kalkbrenner@hennef.de