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Gewerbeauskünfte
Beschreibung
Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
Gewerbeordnung
40 Euro
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Bürgerzentrum
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- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
-
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
-
- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 25b
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-774
- E-Mail:
- tanja.kalkbrenner@hennef.de
Die Rechtsgrundlage für Gewerbeauskünfte bildet die Gewerbeordnung. Das Gewerberegister ist nicht öffentlich. Die Auskunft kann daher nur erteilt werden, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird.
Auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister können auch online beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Gewerbetreibende und Unternehmen, die sich beispielsweise in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge bewerben.
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https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2385/show