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Straßensperrungen / Verkehrsrechtliche Anordnungen

Beschreibung

Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.

Name Typ Kosten Beschreibung
Aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr Verwaltungsgebuehr zwischen 40,00 und 350,00 EUR Die Kosten berechnen sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand.