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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
StraßensperrungenBeschreibung
Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
Kosten
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr | Verwaltungsgebuehr | zwischen 40,00 und 350,00 EUR | Die Kosten berechnen sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand. |
Zuständige Einrichtungen
- Straßenverkehrsangelegenheiten
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- +49 2242 888-178
- E-Mail:
- volker.steckmeier@hennef.de
Laut § 45 Abs. 6 der Straßenverkehrsordnung müssen vor dem Beginn von Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, die Unternehmer bzw. die beauftragenden Privatpersonen sich mit der Stadtverwaltung in Verbindung setzen, um die Verkehrsbeschilderung und evtl. Straßensperrungen abzustimmen. Die Bearbeitung der eingehenden Anträge erfolgt bei kleineren Baustellen innerhalb von 14 Tagen.
Name | Typ | Kosten | Beschreibung |
---|---|---|---|
Aufwandsabhängige Verwaltungsgebühr | Verwaltungsgebuehr | zwischen 40,00 und 350,00 EUR | Die Kosten berechnen sich nach dem notwendigen Verwaltungsaufwand. |
Volker
Steckmeier
Volker
Steckmeier