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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Sterbefall anzeigenKurzbeschreibung
Der Tod einer in Hennef verstorbenen Person muss im Standesamt Hennef (Sieg) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Beschreibung
- jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, angezeigt werden
- eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
- wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung,
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Auskunft durch: zuständiges Standesamt
- Beantragung über: Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
- zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.
Rechtsgrundlagen
Erforderliche Unterlagen
Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Standesamt
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-189
- E-Mail:
- klaudia.hinterkeuser@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-190
- E-Mail:
- michaela.colling@hennef.de
- jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist, angezeigt werden
- eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde
- Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
- der letzte Ehepartner,
- der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft,
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte, wie beispielsweise Tanten und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
- wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für
- die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
- die Nachlassabwicklung,
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen Auskunft durch: zuständiges Standesamt
- Beantragung über: Antrag muss beim zuständigen Standesamt persönlich, schriftlich oder elektronisch eingereicht werden
- zuständig: Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der Todesfall ereignet hat.
Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Sterbeurkunde, Todesfall https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2462/showKlaudia
Hinterkeuser
Michaela
Colling