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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Sterbefall anzeigenKurzbeschreibung
Der Tod einer in Hennef verstorbenen Person muss im Standesamt Hennef (Sieg) spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Eine auswärtig verstorbene Person muss beim Standesamt beurkundet werden, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist.
Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Standesamt
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
standesamt@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-189
-
- Telefon:
- +49 2242 888-190
Die mitzubringenden Unterlagen sollten vorher beim Standesamt erfragt werden, da diese individuell verschieden sein können.
Sofern ein Bestattungshaus mit der Abwicklung des Sterbefalls beauftragt wurde, weiß dieses auch in der Regel über die benötigten Beurkundungsunterlagen Bescheid.
Sterbeurkunde, Todesfall https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2462/showKlaudia
Hinterkeuser
Michaela
Colling