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Wildschaden
Beschreibung
Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Hennef angezeigt werden.
Zunächst sollen sich die beteiligten Parteien, Landwirt*in/ Jagdpächter*in, versuchen ohne weitere Beteiligung der zuständigen Ordnungsbehörde zu einigen.
Gelingt dies nicht, so wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.
Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.
Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
-
Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
-
- Straße: Bahnhofstraße Hausnummer: 25b
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-775
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
Bei Wildschäden an Feldfrüchten und Forstpflanzen muss der entstandene Schaden innerhalb von 1 Woche ab Kenntnis des Schadenfalles schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Hennef angezeigt werden.
Zunächst sollen sich die beteiligten Parteien, Landwirt*in/ Jagdpächter*in, versuchen ohne weitere Beteiligung der zuständigen Ordnungsbehörde zu einigen.
Gelingt dies nicht, so wird ein Ortstermin mit dem Ziel der Abschätzung des entstandenen Schadens und der gütlichen Einigung vereinbart. An diesem Termin nehmen der Geschädigte, der zuständige Jagdpächter, der amtliche Schätzer und ein/e Mitarbeiter/in des städtischen Ordnungsamtes teil.
Sollte im Falle des Feldfruchtschadens bei diesem Termin keine abschließende Einigung erzielt werden können, so erfolgt ein weiterer Abschätzungs- und Einigungstermin zum Zeitpunkt der Ernte.
Die vereinbarte Entschädigung wird durch den zuständigen Jagdpächter entweder in Geld- oder in Naturalleistung ausbezahlt.