Gewerbesteuer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gewerbesteuer

Beschreibung

Die Gewerbesteuer wird von der Stadt Hennef auf der Grundlage des Gewerbesteuergesetzes sowie der in der Haushaltssatzung festgesetzten Hebesätze durch Gewerbesteuerbescheid von demjenigen erhoben, der ein gewerbliches Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuergesetzes betreibt. Die Besteuerungsgrundlagen ist der Gewerbeertrag.

Gewerbesteuervorauszahlungen werden vierteljährlich erhoben (15.02.,15.05., 15.08.,15.11.). Die Jahresgewerbesteuerschuld (Veranlagung) ergibt sich aus dem durch das Finanzamt erteilten Gewerbesteuermessbescheid und den von der Stadt festgesetzten Hebesätzen für das jeweilige Jahr. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt seit dem 1.1.2022 500 %.

Zuständige Einrichtung