Gleichstellungsbeauftragte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Gleichstellungsbeauftragte

Beschreibung

Weitere Infos und aktuelle Hinweise finden Sie auf unserer Themenseite Gleichstellung im Infoportal unter Hennef Stadt: Gleichstellung.

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Die Gleichstellung von Frauen und Männern wird durch Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes garantiert: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“.

Das "Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen" hat das Ziel dieses „Grundrecht der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu verwirklichen. Dazu müssen Dienststellen mit mindestens 20 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte bestellen.“ Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden in Paragraf 17 beschrieben:

  1. Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt und berät die Dienststelle und wirkt mit bei der Ausführung dieses Gesetzes sowie aller Vorschriften und Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben oder haben können. Ihre Mitwirkung bezieht sich insbesondere auf
    1. personelle Maßnahmen, einschließlich Stellenausschreibungen, Auswahlverfahren und Vorstellungsgespräche,
    2. organisatorische Maßnahmen,
    3. soziale Maßnahmen,
    4. die Aufstellung und Änderung des Gleichstellungsplans sowie die Erstellung des Berichts über die Umsetzung des Gleichstellungsplans oder die Konzeption von alternativen Modellen nach § 6a und
    5. Planungsvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung für die Beschäftigungsverhältnisse oder die Arbeitsbedingungen in der Dienststelle.
    Die Gleichstellungsbeauftragte ist gleichberechtigtes Mitglied von Beurteilungsbesprechungen und in der Stellenbewertungskommission.
  2. Zu den Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten gehören auch die Beratung und Unterstützung der Beschäftigten in Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann. Auf kommunaler Ebene ist es Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten an der Erfüllung und Umsetzung des verfassungsmäßigen Gleichstellungsgebotes mitzuwirken. Sie informiert, berät und unterstützt Bürgerinnen und Bürger der Stadt Hennef bei allen gleichstellungsrelevanten Themen und arbeitet mit regionalen Arbeitskreisen und Frauenorganisationen zusammen. Die Arbeit ist eingebunden in das Netzwerk der Gleichstellungsbeauftragten der Städte und Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises und Bonn.

Für den Kontakt zur Gleichstellungsbeauftragen siehe nebenstehende Kontaktperson.

Eine persönliche Beratung findet nach telefonischer Vereinbarung statt.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen