Grundsicherung für ältere und behinderte Menschen gem. SGB XII

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Grundsicherung für ältere und behinderte Menschen gem. SGB XII

Beschreibung

Zum Jahresbeginn 2005 wurde die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung als Bestandteil der sozialen Leistungen nach dem SGB XII aufgenommen. Die Grundsicherung ist eine Leistung der Sozialhilfe, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt (§ 8 SGB XII).

Wann können Sie Grundsicherungsleistungen erhalten?


Entscheidend sind Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen. Sie müssen

  • Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.


Einen Leistungsanspruch haben Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen und Vermögen nicht getrennt lebender Ehegattinnen und Ehegattenen oder eheähnlichen Partnerinnen und Partner muss angerechnet werden, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.

Wo stellen Sie den Antrag?

Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem IV. Kapitel SGB XII werden vom Sozialamt bearbeitet, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei der Stadt Hennef können Sie sich an die genannten Ansprechpartnerinnen wenden.

Leben Sie in einem Heim, so ist der gewöhnliche Aufenthalt vor der Heimunterbringung maßgebend.


Rechtsgrundlagen

SGB XII


Erforderliche Unterlagen

  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
  • Nachweise über die Kosten der Unterkunft
  • Schwerbehindertenausweise
  • Nachweis Kranken-und Pflegeversicherung
  • sonstige Nachweise je nach Sachlage

Zuständige Einrichtungen