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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Grundsicherung für ältere und behinderte Menschen gem. SGB XIIBeschreibung
Wann können Sie Grundsicherungsleistungen erhalten?
Entscheidend sind Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen. Sie müssen
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.
Einen Leistungsanspruch haben Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen und Vermögen nicht getrennt lebender Ehegattinnen und Ehegattenen oder eheähnlichen Partnerinnen und Partner muss angerechnet werden, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem IV. Kapitel SGB XII werden vom Sozialamt bearbeitet, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei der Stadt Hennef können Sie sich an die genannten Ansprechpartnerinnen wenden.
Leben Sie in einem Heim, so ist der gewöhnliche Aufenthalt vor der Heimunterbringung maßgebend.
Rechtsgrundlagen
SGB XII
Erforderliche Unterlagen
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft
- Schwerbehindertenausweise
- Nachweis Kranken-und Pflegeversicherung
- sonstige Nachweise je nach Sachlage
Zuständige Einrichtungen
- Allgemeine Sozialhilfe, Grundsicherung
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Amt für soziale Angelegenheiten
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-132
- E-Mail:
- sabine.zehrer@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-137
- E-Mail:
- ruth.dick@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-134
- E-Mail:
- miriam.oellig@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-135
- E-Mail:
- canan.aydogdu@hennef.de
Wann können Sie Grundsicherungsleistungen erhalten?
Entscheidend sind Ihr Alter, eine eventuelle Erwerbsminderung und Ihr Einkommen. Sie müssen
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 65. Lebensjahr vollendet haben oder
- das 18. Lebensjahr vollendet haben und unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgemindert sein.
Einen Leistungsanspruch haben Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen bestreiten können. Auch das Einkommen und Vermögen nicht getrennt lebender Ehegattinnen und Ehegattenen oder eheähnlichen Partnerinnen und Partner muss angerechnet werden, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt.
Wo stellen Sie den Antrag?
Den Antrag auf Gewährung von Leistungen nach dem IV. Kapitel SGB XII werden vom Sozialamt bearbeitet, in dessen Bereich Sie Ihren Wohnsitz haben. Bei der Stadt Hennef können Sie sich an die genannten Ansprechpartnerinnen wenden.
Leben Sie in einem Heim, so ist der gewöhnliche Aufenthalt vor der Heimunterbringung maßgebend.
- Einkommensnachweise
- Vermögensnachweise (Kontoauszüge, Sparbücher, etc.)
- Nachweise über die Kosten der Unterkunft
- Schwerbehindertenausweise
- Nachweis Kranken-und Pflegeversicherung
- sonstige Nachweise je nach Sachlage
Sabine
Zehrer
$mitarbeiter.raum
Ruth
Dick
$mitarbeiter.raum
Miriam
Oellig
$mitarbeiter.raum
Canan
Aydogdu
$mitarbeiter.raum
Sabine
Zehrer
$mitarbeiter.raum
Ruth
Dick
$mitarbeiter.raum
Miriam
Oellig
$mitarbeiter.raum
Canan
Aydogdu
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