BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Grundsteuer
Kurzbeschreibung
Die Grundsteuer wird von den Grundstückseigentümern*innen durch Erlass eines Abgabenbescheides erhoben.
Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftlich genutzte Flächen,
die Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke festgesetzt.
Diese werden gegebenenfalls zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren) veranlagt.
Die Berechnung und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Grundbesitzabgabenbescheid. Die Steuern werden grundsätzlich zu je einem Viertel des veranlagten Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Beschreibung
Das Finanzamt Siegburg stellt zunächst im Rahmen der Bewertung des Einheitswertes bzw. des Grundsteuerwertes die Grundlagen dafür fest und erlässt in der Regel gegenüber den Eigentümern*innen den Einheitswert- bzw. Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid. Dieses bestimmt u.a., wer steuerpflichtig ist, den Beginn der Steuererhebung und die Höhe des Messbetrages.
Auf Grundlage des Messbetrages und des Hebesatzes, den der Stadtrat festlegt, wird die Grundsteuer dann durch die Stadt Hennef berechnet und erhoben. Die Hebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 444 %
- Grundsteuer B: 882 %
Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Dauerbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Bescheide nicht mehr jährlich verschickt. Grundsätzlich ergeht erst ein neuer Bescheid, wenn sich die Berechnung der Steuer ändert oder ein Eigentumswechsel stattfindet. Anfang des Jahres 2025 werden aufgrund der Grundsteuerreform wieder Abgabenbescheide an alle Abgabenpflichtigen verschickt.
Wird der Grundbesitz veräußert, so bleibt der/die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung des Einheitswertes auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Weitere Informationen
- zur Grundsteuerreform finden Sie unter Stadt Hennef | Grundsteuer ab 2025
- zum Haushalt der Stadt und der Fetsetzung der Hebesätze finden Sie unter Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen.
Zuständige Einrichtungen
- Steuerwesen
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
steuerwesen@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-212
- E-Mail:
- gregor.severin@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-174
- E-Mail:
- nicole.lorenz@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-173
- E-Mail:
- melanie.langenbach@hennef.de
Die Grundsteuer wird von den Grundstückseigentümern*innen durch Erlass eines Abgabenbescheides erhoben.
Die Grundsteuer A wird für land- u. forstwirtschaftlich genutzte Flächen,
die Grundsteuer B für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke festgesetzt.
Diese werden gegebenenfalls zusammen mit den anderen Grundbesitzabgaben (Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren) veranlagt.
Die Berechnung und die Fälligkeitstermine ergeben sich aus dem Grundbesitzabgabenbescheid. Die Steuern werden grundsätzlich zu je einem Viertel des veranlagten Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres fällig.
Das Finanzamt Siegburg stellt zunächst im Rahmen der Bewertung des Einheitswertes bzw. des Grundsteuerwertes die Grundlagen dafür fest und erlässt in der Regel gegenüber den Eigentümern*innen den Einheitswert- bzw. Grundsteuerwertbescheid sowie den Grundsteuermessbescheid. Dieses bestimmt u.a., wer steuerpflichtig ist, den Beginn der Steuererhebung und die Höhe des Messbetrages.
Auf Grundlage des Messbetrages und des Hebesatzes, den der Stadtrat festlegt, wird die Grundsteuer dann durch die Stadt Hennef berechnet und erhoben. Die Hebesätze betragen:
- Grundsteuer A: 444 %
- Grundsteuer B: 882 %
Die Grundbesitzabgabenbescheide werden als Dauerbescheide verfasst. Sie gelten daher nicht nur für ein Jahr, sondern auch für künftige Jahre. Aus Gründen der Kostenersparnis werden die Bescheide nicht mehr jährlich verschickt. Grundsätzlich ergeht erst ein neuer Bescheid, wenn sich die Berechnung der Steuer ändert oder ein Eigentumswechsel stattfindet. Anfang des Jahres 2025 werden aufgrund der Grundsteuerreform wieder Abgabenbescheide an alle Abgabenpflichtigen verschickt.
Wird der Grundbesitz veräußert, so bleibt der/die Verkäufer*in grundsätzlich bis zur Fortschreibung des Einheitswertes auf den neuen Eigentümer zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet.
Weitere Informationen
- zur Grundsteuerreform finden Sie unter Stadt Hennef | Grundsteuer ab 2025
- zum Haushalt der Stadt und der Fetsetzung der Hebesätze finden Sie unter Doppelhaushalt 2025/26 beschlossen.