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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
WohnberechtigungsscheinBeschreibung
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Zuständige Einrichtung
- Amt für soziale Angelegenheiten
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- +49 2242 888-124
- E-Mail:
- regina.koch@hennef.de
Wohnberechtigungsschein
Mieter, die eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung beziehen wollen, benötigen eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Diese Bescheinigung kann ausgestellt werden, wenn das gesamte Brutto-Familieneinkommen die nach Personenzahl gestaffelte Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
WBS, sozialer Wohnungsbau, Berechtigungsschein, geförderter Wohnungsbau, öffentlich gefördert, Wohnen https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2656/show Amt für soziale Angelegenheiten
001 Frankfurter Straße 97 53773 Hennef
Regina
Koch
$mitarbeiter.raum
+49 2242 888-124
regina.koch@hennef.de