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Wohngeld und Lastenzuschuss
Beschreibung
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
Wohngeldrechner NRW: Willkommen beim Wohngeldrechner (nrw.de)
Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Antragsstellung
Benutzen Sie gerne die Online-Anträge auf dieser Seite im Kasten Onlinedienstleistungen. Eine Antragsstellung ist auch bei Benutzung des Wohngeldrechners möglich. Formulare und Anlagen zur schriftlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen unter Downloads.
Mehr Informationen über den folgenden Link:
Onlinedienstleistungen
Downloads
Zuständige Einrichtungen
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Amt für soziale Angelegenheiten
-
- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
-
-
Asylangelegenheiten, INTERKULT, Wohnungsvermittlung und Älterwerden
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- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-124
- E-Mail:
- regina.koch@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-123
- E-Mail:
- sven.irlenborn@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-130
- E-Mail:
- julia.globisch@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-164
- E-Mail:
- michaela.bungarten@hennef.de
-
- Telefon:
- 02242 888-126
- E-Mail:
- julia.gerhards-funke@hennef.de
Wohngeld ist ein vom Bund und dem Land Nordrhein-Westfalen jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten (sowohl zur Miete in Form des Mietzuschusses als auch zu den Finanzierungskosten des eigenen Hauses in Form des Lastenzuschusses).
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Weitere Informationen zum Wohngeld erhalten Sie auf den Seiten des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Dort finden Sie auch den Wohngeldrechner, mit dessen Hilfe Sie für das Land Nordrhein-Westfalen überschläglich und anonymisiert berechnen können, ob für Sie ein grundsätzlicher Anspruch auf Wohngeld bestehen könnte. Sollte die Berechnung ergeben, dass ein Anspruch bestehen könnte, kann dort anschließend online ein Wohngeldantrag gestellt werden.
Antragsstellung
Benutzen Sie gerne die Online-Anträge auf dieser Seite im Kasten Onlinedienstleistungen. Eine Antragsstellung ist auch bei Benutzung des Wohngeldrechners möglich. Formulare und Anlagen zur schriftlichen Beantragung finden Sie auf dieser Seite zum Herunterladen unter Downloads.
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https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2657/show