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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Veranstaltungen im Bereich Allner SeeBeschreibung
Veranstaltungen im Bereich Allner See
Veranstaltungen im Bereich des Allner Sees sind nur in engen Grenzen möglich. Ausnahmegenehmigungen dafür sind schriftlich bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) zu beantragen.
Hausordnung im Bereich Allner See
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was dem Landschaftsschutz und der landschaftsgerechten Erholung nicht entgegensteht.
Daher ist folgendes Verboten:
- das Zelten und Lagern,
- das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuerstellen
- das Wegwerfen und Lagern von Abfällen aller Art,
- keine Boote; das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art,
- keine Kfz.; das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art einschließlich Mopeds und Fahrrädern mit Hilfsmotor sowie das Abstellen solche,
- Unterhaltungselektronik (Radio, Kassettenrecorder, CD-Player, etc.)
- textilfreies Baden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Allner See kein Badegewässer ist.
Das Baden ist zwar erlaubt, jedoch erfolgt keine Badeaufsicht. Die Wasserqualität unterliegt erheblichen Schwankungen und wird nicht regelmäßig überwacht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Da in unmittelbarer Nähe des Allner Sees nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen, wird empfohlen, im Stadtzentrum zu parken. Der Allner See ist über den „Horstmannsteg“ in nur wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
Zuständige Einrichtung
- Allgemeines Ordnungswesen / Gefahrenabwehr / Standesamt
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-713
- E-Mail:
- guido.clasen@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-182
- E-Mail:
- niclas.assig@hennef.de
Veranstaltungen im Bereich Allner See
Veranstaltungen im Bereich des Allner Sees sind nur in engen Grenzen möglich. Ausnahmegenehmigungen dafür sind schriftlich bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Hennef (Sieg) zu beantragen.
Hausordnung im Bereich Allner See
Grundsätzlich ist alles erlaubt, was dem Landschaftsschutz und der landschaftsgerechten Erholung nicht entgegensteht.
Daher ist folgendes Verboten:
- das Zelten und Lagern,
- das Anlegen und Unterhalten von offenen Feuerstellen
- das Wegwerfen und Lagern von Abfällen aller Art,
- keine Boote; das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen und Schwimmkörpern aller Art,
- keine Kfz.; das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art einschließlich Mopeds und Fahrrädern mit Hilfsmotor sowie das Abstellen solche,
- Unterhaltungselektronik (Radio, Kassettenrecorder, CD-Player, etc.)
- textilfreies Baden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Allner See kein Badegewässer ist.
Das Baden ist zwar erlaubt, jedoch erfolgt keine Badeaufsicht. Die Wasserqualität unterliegt erheblichen Schwankungen und wird nicht regelmäßig überwacht. Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
Da in unmittelbarer Nähe des Allner Sees nur begrenzt Parkplätze zur Verfügung stehen, wird empfohlen, im Stadtzentrum zu parken. Der Allner See ist über den „Horstmannsteg“ in nur wenigen Minuten zu Fuß zu erreichen.
Allner See, Baden, Freizeit, Hausordnung, Veranstaltungen, Verbot https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2659/showGuido
Clasen
Niclas
Assig