Spielautomaten - Vergnügungssteuer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Spielautomaten - Vergnügungssteuer

Beschreibung

Die Aufstellung von Spielautomaten mit bzw. ohne Gewinnmöglichkeit ist
zur Vergnügungssteuer anzumelden.
Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Spielhallen u.ä.:

  • mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
  • ohne Gewinnmöglichkeit - 61 Euro je Gerät

Monatliche Steuerbeträge für Apparate in Gaststätten u.ä.:

  • mit Gewinnmöglichkeit - 16% des Einspielergebnisses
  • ohne Gewinnmöglichkeit - 25 Euro je Gerät

Seit dem 01.01.2016 werden für Apparate, die gewaltverherrlichende Praktiken zum Gegenstand haben, monatlich 500 Euro je Gerät erhoben.

Die Spielautomatensteuer wird als Vergnügungssteuer durch schriftlichen Bescheid festgesetzt.

Zuständige Einrichtungen