Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland

Beschreibung

Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Stadtentwicklung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.

Der Pachtzins ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

Zuständige Einrichtungen