BIS: Suche und Detail

Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland

Beschreibung

Die Verpachtung von städtischem Grün- und Ackerland erfolgt durch den Fachbereich Wirtschaftsförderung, Liegenschaften. Hier erhalten Sie auch Auskunft darüber, ob überhaupt städtische Flächen für Anpachtzwecke zur Verfügung stehen.

Die Pachtverträge richten sich nach den Bestimmungen des Zivilrechtes und den zwischen Verpächter und Pächter getroffenen schriftlichen Absprachen.

Die Pacht ist abhängig vom betroffenen Grundstück.

Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

Zuständige Einrichtungen