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Jugendhilfe im Strafverfahren
Kurzbeschreibung
Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren informieren über die Rechte des jungen Menschen, den Ablauf des Jugendstrafverfahrens und mögliche Folgen.
Die Beratung ist kostenlos und wird jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres angeboten.
Beschreibung
Die Fachkräfte analysieren mit den Jugendlichen und deren Erziehungsberechtigten beziehungsweise den jungen Volljährigen die Straftat und deren Hintergründe.
Sie beraten zu möglichen Leistungen der Jugendhilfe sowie anderen Angeboten wie Sucht- oder Schuldnerberatung.
Sie beraten sie bei Problemen mit der Familie, mit der Wohnung, in der Schule oder in der Ausbildung.
Die Fachkräfte vermitteln dabei zwischen den jungen Menschen, den Eltern, der Staatsanwaltschaft, dem Gericht und anderen Beteiligten.
Sie sind bei der Gerichtsverhandlung dabei und äußern sich auf der Basis ihrer Erkenntnisse zu den jungen Menschen in einer Stellungnahme zum Strafverfahren.
Zuständige Einrichtungen
- Soziale Dienste
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- Lindenstraße 3
- 53773 Hennef
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-441
- Mobil:
- +49 1590 4101385
- E-Mail:
- gabriele.olligschlaeger@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-412
- Mobil:
- +49 171 2251336
- E-Mail:
- kirsten.schwanbeck@hennef.de