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Kampfmittel und Munitionsfunde
Beschreibung
Noch heute werden in Hennef Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind.
Kampfmittelfunde
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die nebenstehenden Mitarbeiter des Bereiches Zivil- und Bevölkerungsschutz der Stadt Hennef zu informieren.
Alternativ (außerhalb der Dienstzeiten) ist die nächstgelegene Polizeidienststelle (Polizeiwache Hennef, 02242-943521 oder Notruf 110) zu benachrichtigen.
Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Zu den Aufgaben der Abteilung Zivil- und Bevölkerungschutz gehört unter anderem die Begleitung von Baugenehmigungsverfahren zur Sicherstellung von Kampfmittelfreiheit bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Hennef.
Im Baurecht Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs. 1 BauO NW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauherr vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss. Diese Maßnahme ist natürlich nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Sollten also Arbeiten im Boden durchgeführt werden, so muss per Formularvordruck ein Antrag zur Luftbildauswertung bei der nebenstehend genannten Abteilung oder unter kampfmittel@hennef.de gestellt werden.
Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Gemeinden einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt aufgrund seiner Fachkompetenz und Zuständigkeit eine Luftbildauswertung durch. Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung kann bis zu ca. sechs Wochen betragen. Anschließend wird das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Für die Luftbildauswertung werden keine Gebühren erhoben.
Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig.
Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, z.B. Zugänglichkeit Grundstück, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglicher Zustandes, etc. anfallen.
§ 16 Abs. 1 BauO NW
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Theodor-Heuss-Allee 19 a
- 53773 Hennef
-
- Amt für Ordnungsverwaltung, Bürgerzentrum, Zivil- und Bevölkerungsschutz
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Noch heute werden in Hennef Kampfmittel aus den beiden Weltkriegen entdeckt. Solche Funde können große Schäden anrichten, da oftmals die Sicherheitseinrichtungen durch Korrosion nicht mehr funktionieren, wogegen die Sprengstofffüllungen zumeist zeitlich unbeschränkt funktionsfähig sind.
Kampfmittelfunde
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die nebenstehenden Mitarbeiter des Bereiches Zivil- und Bevölkerungsschutz der Stadt Hennef zu informieren.
Alternativ (außerhalb der Dienstzeiten) ist die nächstgelegene Polizeidienststelle (Polizeiwache Hennef, 02242-943521 oder Notruf 110) zu benachrichtigen.
Nachweis der Kampfmittelfreiheit im Rahmen der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NW)
Zu den Aufgaben der Abteilung Zivil- und Bevölkerungschutz gehört unter anderem die Begleitung von Baugenehmigungsverfahren zur Sicherstellung von Kampfmittelfreiheit bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Stadtgebiet Hennef.
Im Baurecht Nordrhein-Westfalen ist im § 16 Abs. 1 BauO NW geregelt, dass Grundstücke für bauliche Anlagen geeignet sein müssen und dass der Bauherr vor Beginn eines Bauvorhabens die Kampfmittelfreiheit nachweisen muss. Diese Maßnahme ist natürlich nur relevant, wenn Arbeiten im Boden vorgenommen werden sollen. Der Nachweis ist im Baugenehmigungsverfahren zu führen. Sollten also Arbeiten im Boden durchgeführt werden, so muss per Formularvordruck ein Antrag zur Luftbildauswertung bei der nebenstehend genannten Abteilung oder unter kampfmittel@hennef.de gestellt werden.
Da der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land Nordrhein-Westfalen zur Unterstützung der Gemeinden einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst.
Der staatliche Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf führt aufgrund seiner Fachkompetenz und Zuständigkeit eine Luftbildauswertung durch. Die Bearbeitungszeit bei der Bezirksregierung kann bis zu ca. sechs Wochen betragen. Anschließend wird das Ergebnis dem Antragsteller schriftlich mitgeteilt. Für die Luftbildauswertung werden keine Gebühren erhoben.
Sollte sich aufgrund der Luftbildauswertung ein Anhaltspunkt für einen Kampfmittelverdacht ergeben wird eine weitere Untersuchung des Kampfmittelbeseitigungsdienstes vor Ort notwendig.
Im Rahmen dieser Untersuchung können für den Grundstückseigentümer eventuell Kosten für vor- und nachbereitende Maßnahmen, z.B. Zugänglichkeit Grundstück, Bodenarbeiten gemäß den Vorgaben des Kampfmittelbeseitigungsdienstes, Wiederherrichtung des ursprünglicher Zustandes, etc. anfallen.
§ 16 Abs. 1 BauO NW
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2927/show