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Dienstleistungsinformationen
Kanalanschluss Gewerbe
Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben und Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes bzw. der Ableitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag, beim Fachbereich Abwasser der Stadtbetriebe Hennef erhältlich, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Hennef beim Rhein-Sieg Kreis zu stellen.
Zuständige Einrichtung
-
- Abwasseranlagen
- Siegaue 2
- 53773 Hennef
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-507
- E-Mail:
- ulrike.patzel@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-343
- E-Mail:
- christina.brehmer@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-367
- E-Mail:
- stefan.patt@hennef.de
Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben und Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes bzw. der Ableitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag, beim Fachbereich Abwasser der Stadtbetriebe Hennef erhältlich, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Hennef beim Rhein-Sieg Kreis zu stellen.
Abwasser, Indirekteinleitergenehmigung, Kanalanschlüsse https://serviceportal.hennef.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2929/showUlrike
Patzel
$mitarbeiter.raum
Christina
Brehmer
$mitarbeiter.raum
Stefan
Patt
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