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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Kanalanschluss GewerbeBeschreibung
Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben und Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes bzw. der Ableitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag, beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice der Stadtbetriebe Hennef erhältlich, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Hennef beim Rhein-Sieg Kreis zu stellen.
Zuständige Einrichtung
- Stadtbetriebe Hennef Kunden
-
- Siegaue 2
- 53773 Stadt Hennef
- Postfach 1562
-
Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben und Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes bzw. der Ableitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.
Der entsprechende Antrag, beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice der Stadtbetriebe Hennef erhältlich, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Hennef beim Rhein-Sieg Kreis zu stellen.
Abwasser, Indirekteinleitergenehmigung, Kanalanschlüsse https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/2929/show