Kanalanschluss Gewerbe

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kanalanschluss Gewerbe

Beschreibung

Für die Ableitung von (nicht häuslichem) Abwasser aus gewerblichen Betrieben und Anlagen in das öffentliche Abwassersystem ist je nach Art des Betriebes bzw. der Ableitung, eine Indirekteinleitergenehmigung erforderlich.

Der entsprechende Antrag, beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice der Stadtbetriebe Hennef erhältlich, ist schriftlich über den Bürgermeister der Stadt Hennef beim Rhein-Sieg Kreis zu stellen.

Zuständige Einrichtung