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Kfz-Schein Änderung

Kurzbeschreibung

 

Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de

Beschreibung

Wenn sich Änderungen Ihrer Meldedaten ergeben, müssen diese auch in Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden. Dies können beispielsweise Änderungen der Anschrift bei Umzügen oder Namensänderungen nach Eheschließung sein. Änderungen werden direkt bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen. Sofern ein Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt, können die notwendigen Änderungen auch im Bürgerzentrum der Stadt Hennef vorgenommen werden.

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein) 
  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • bei Einzelfirmen: die Gewerbeanmeldung
  • bei juristischen Personen: die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und den Originalpersonalausweis des Vertretungsberechtigten
  • bei Vereinen: den Auszug aus dem Vereinsregister
  • Wenn die Änderung durch Dritte erledigt wird, zusätzlich zu den o. a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.

Die Gebühren betragen 10,80 Euro.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen