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Kfz-Schein Änderung
Kurzbeschreibung
Bitte vereinbaren Sie auf unserer Terminseite mit dem Bürgerzentrum einen Termin.
Sollten Sie kurzfristig keinen Termin buchen können, nehmen Sie bitte tel. Kontakt auf unter 02242/888610 oder per Mail an buergerzentrum@hennef.de
Beschreibung
Wenn sich Änderungen Ihrer Meldedaten ergeben, müssen diese auch in Ihren KFZ-Schein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I übernommen werden. Dies können beispielsweise Änderungen der Anschrift bei Umzügen oder Namensänderungen nach Eheschließung sein. Änderungen werden direkt bei der Zulassungsstelle des Rhein-Sieg-Kreises vorgenommen. Sofern ein Umzug innerhalb des Rhein-Sieg-Kreises erfolgt, können die notwendigen Änderungen auch im Bürgerzentrum der Stadt Hennef vorgenommen werden.
Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
- bei Einzelfirmen: die Gewerbeanmeldung
- bei juristischen Personen: die Gewerbeanmeldung, einen Handelsregisterauszug und den Originalpersonalausweis des Vertretungsberechtigten
- bei Vereinen: den Auszug aus dem Vereinsregister
- Wenn die Änderung durch Dritte erledigt wird, zusätzlich zu den o. a. Angaben eine Vollmacht und den Personalausweis/den Pass der bevollmächtigten Person.
Die Gebühren betragen 10,80 Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerzentrum
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- E-Mail:
buergerzentrum@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-610
- E-Mail:
- buergerzentrum@hennef.de