BIS: Suche und Detail
Suche ...
Suche
Ausnahmegenehmigung: Nachtruhe bei Veranstaltungen
Beschreibung
Im Landesimmissionsschutzgesetz ist der Schutz der Nachtruhe geregelt. In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr sind Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe stören können.
Das Gesetz sieht in Einzelfällen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit vor, eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen.
Ausnahmen zur Nachtruhe können beantragt werden für:
- Ernte- und Bestellarbeiten zwischen 05:00 und 06:00 Uhr sowie zwischen 22:00 und 23:00 Uhr
- die Außengastronomie zwischen 22:00 und 24:00 Uhr.
- den Betrieb von Anlagen, die aufgrund einer Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, einer Planfeststellung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz oder dem Bundesberggesetz (BBergG) oder aufgrund eines zugelassenen Betriebsplanes nach dem Bundesberggesetz betrieben werden
- Maßnahmen zur Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes
Darüber hinaus kann die zuständige Behörde auf Antrag Ausnahmen von dem Verbot zulassen, wenn die Ausübung der Tätigkeit während der Nachtzeit im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten geboten ist; die Ausnahme kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Zu beachten ist, dass bei Veranstaltungen, egal ob öffentlich oder privat, eine Genehmigung bei Vorliegen der Voraussetzungen längstens bis 01.00 Uhr erteilt wird.
Dieser Antrag ist rechtzeitig – mindestens aber 2 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzureichen.
Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 Gebührengesetz (GebG) werden für Amtshandlungen Verwaltungsgebühren erhoben. Die Höhe richtet sich nach § 2 Abs. 1 GebG i. V. m. §1 Abs. 1 Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung.
Entsprechend der Tarifstellen 15a.4.2 und 15a.4.3 wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 € pro Genehmigung also pro Tag erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
-
- Bahnhofstraße 25b
- 53773 Hennef
-
- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-774
- E-Mail:
- tanja.kalkbrenner@hennef.de