Anmeldung von Veranstaltungen

Beschreibung

Sie möchten eine Veranstaltung innerhalb der Stadt Hennef (Sieg) durchführen?

Für Veranstaltungen, wie z.B.

  • Feste (z. B. Straßen-, Stadt-, Volks-, Brauchtums-, Schützen- oder Sommerfest)
  • Brauchtumsumzüge (z. B. Kirmes-, Martins- und Karnevalsumzüge)
  • Flohmärkte
  • Vereinsfeiern, Jubiläen und Eröffnungen
  • Sportveranstaltungen
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Musikveranstaltungen, Konzerte und Festivals
  • Großveranstaltungen

brauchen Sie verschiedene Genehmigungen.

Die Stadt Hennef (Sieg) bietet Ihnen den Service eines gebündelten Antrages und damit einhergehend die Übersendung der abschließenden Genehmigungen.

 

Wann ist Ihre Veranstaltung Genehmigungspflichtig?

1. Handelt es sich um eine öffentliche oder private Veranstaltung? 

  • Eine öffentliche Veranstaltung ist für jedermann zugänglich, richtet sich an einen unbestimmten Personenkreis und wird ggf. beworben oder findet im öffentlichen Raum statt.
    → Ihre Veranstaltung ist Genehmigungspflichtig.
  • Eine private Veranstaltung liegt vor, wenn sie nur einem geschlossenen Personenkreis zugänglich ist, beispielsweise bei Familienfeiern, Betriebsfeiern oder Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen.
    → Weiter mit Frage 2.

2. Wo findet die Veranstaltung statt?

  • Im öffentlichen Bereich (z. B. auf öffentlichen Plätzen oder Flächen wie dem Marktplatz):
    → Ihre Veranstaltung ist genehmigungspflichtig.
  • Im privaten Bereich (z. B. im eigenen Haus, Garten oder in einer Gaststätte):
    → Weiter mit Frage 3.

3. Hat die Veranstaltung Auswirkungen auf die Öffentlichkeit?

  • Ja, wenn beispielsweise eine große Besucherzahl zu erwarten ist, die Lautstärke die Umgebung beeinträchtigt, öffentliche Flächen genutzt werden oder Sperrungen notwendig sind:
    → Ihre Veranstaltung ist genehmigungspflichtig.
  • Nein, wenn keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange auftreten:
    → Ihre Veranstaltung ist nicht Genehmigungspflichtig.
  • Persönliche Daten der antragstellenden Person
  • Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
  • ggf. Genehmigung des Grundstückeigentümers/Pächters
  • ggf. Sicherheitskonzept bzw. Sicherheitsbetrachung
  • ggf. Bestätigung über eine Haftpflichtversicherung
  • ggf. Ausgefüllte Veranstaltungserklärung

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen