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Vorübergehende Gaststättenerlaubnis
Beschreibung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass z. B. Vereinsfest, Sommerfest, Dorffest alkoholische Getränke zum Verkauf an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung (oder noch bekannt als Schankerlaubnis).
- Persönliche Daten der antragstellenden Person
- Angaben zum Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung
- ggf. Genehmigung des Grundstückeigentümers/Pächters
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stadtordnungsdienst und Allgemeines Ordnungswesen
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- Bahnhofstraße 25b
- 53773 Hennef
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- E-Mail:
ordnungsverwaltung@hennef.de
- E-Mail:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02242 888-774
- E-Mail:
- tanja.kalkbrenner@hennef.de