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Spenden

Beschreibung

Nach dem bislang geltenden Spendenrecht konnte für bestimmte Spenden eine Steuervergünstigung nur gewährt werden, wenn der Empfänger der Spende eine juristische Person des öffentlichen Rechts war. In der Praxis wurden aus diesem Grund zumeist die Gemeinden als "Durchlaufstelle" in Anspruch genommen, die dann eine entsprechende Spendenbescheinigung ausgestellt haben. Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Bundesrates die untergesetzlichen Regelungen des Spendenrechts durch eine Änderung der Einkommen-Durchführungsverordnung (EstDV) neu gefasst. Alle gemeinnützigen Einrichtungen sind jetzt berechtigt, unmittelbar Zuwendungen entgegenzunehmen und entsprechende Bestätigungen auszustellen. Die Regelung ist zum 01.01.2000 in Kraft getreten. 

 

Für Spenden unmittelbar an die Stadt Hennef (Schulen, freiwillige Feuerwehr etc.) werden nach wie vor die Spendenbescheingungen von der Stadt Hennef ausgestellt.

Zuständige Einrichtungen