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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
StellplatzablösungBeschreibung
Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlage für die Stellplatzablöse ist § 51 der Landesbauordnung i.V.m. der städt. Stellplatzablösesatzung.
Kosten
Für das Gebiet der Stadt Hennef gibt es drei Stellplatzablöse-Zonen mit unterschiedlichen Beitragssätzen; diese betragen in den beiden Hennefer Zonen 6.400,- bzw. 7.400,- Euro; in Hennef-Uckerath 5.400,- Euro.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
-
- Josef-Dietzgen-Straße 1
- 53773 Hennef
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- +49 2242 888-328
- E-Mail:
- markus.henkel@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-330
- E-Mail:
- rebecca.pscheidl@hennef.de
-
- Telefon:
- +49 2242 888-322
- E-Mail:
- matthias.lehmann@hennef.de
Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.
Für das Gebiet der Stadt Hennef gibt es drei Stellplatzablöse-Zonen mit unterschiedlichen Beitragssätzen; diese betragen in den beiden Hennefer Zonen 6.400,- bzw. 7.400,- Euro; in Hennef-Uckerath 5.400,- Euro.
Ablöse, Neubau https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3152/showMarkus
Henkel
Rebecca
Pscheidl
$mitarbeiter.raum
Matthias
Lehmann
$mitarbeiter.raum