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Stellplatzablösung
Beschreibung
Bei der Errichtung baulicher Anlagen (Wohn- und Geschäftshäuser), bei denen ein Zu- und Abfahrtsverkehr stattfindet, muss eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen hergestellt werden. Sofern dies auf dem Baugrundstück nicht möglich ist, müssen die Stellplätze in Form eines Beitrages an die Stadt abgelöst werden.
Rechtsgrundlage für die Stellplatzablöse ist § 51 der Landesbauordnung i.V.m. der städt. Stellplatzablösesatzung.
Für das Gebiet der Stadt Hennef gibt es drei Stellplatzablöse-Zonen mit unterschiedlichen Beitragssätzen; diese betragen in den beiden Hennefer Zonen 6.400,- bzw. 7.400,- Euro; in Hennef-Uckerath 5.400,- Euro.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
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- Theodor-Heuss-Allee 19 a
- 53773 Hennef
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-330
- E-Mail:
- rebecca.pscheidl@hennef.de
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- Telefon:
- +49 2242 888-322
- E-Mail:
- matthias.lehmann@hennef.de