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Straßenaufbrüche
Beschreibung
Straßenaufbrüche werden im Stadtgebiet nach vorheriger Anzeige bei der Stadtverwaltung von den örtlichen Versorgungsträgern (RWE; Rhenag) oder aber der Deutschen Telekom AG durchgeführt.
Im Rahmen der laufenden Straßenkontrolle werden die Baustellen von der Stadt punktuell kontrolliert. Die Versorgungsträger sind auch für Schäden am Straßenkörper, die durch ihre Baueingriffe verursacht werden, verantwortlich.
Sofern Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer ebenfalls zum Anschluß ihres Grundstückes - in der Regel an die öffentliche Kanalisation- einen Straßenaufbruch durchführen müssen, empfiehlt es sich hier, rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Hier werden ihnen dann die für das Stadtgebiet zugelassenen Fachfirmen benannt, die die Straßenaufbrüche ordnungsgemäß durchführen können.
Die Sicherung der Baustellen und die ordnungsgemäße Abwicklung des Straßenaufbruches ist dann Sache der Fachunternehmung.
Zuständige Einrichtungen
- Stadtbetriebe Hennef Bauverwaltung
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- Siegaue 2
- 53773 Stadt Hennef
- Postfach 1562
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- +49 2242 888-312
- E-Mail:
- harald.hoeffer@hennef.de