Regenwassernutzung

Beschreibung

Grundsätzlich besteht ein Anschluss- und Benutzungszwang für Schmutz -und Regenwasser an den öffentlichen Kanal. Eine Regelung hierzu finden Sie in der Entwässerungssatzung der Stadt Hennef vom 05.12.2022.

Im § 11 der Satzung ist geregelt, dass für die Nutzung des Niederschlagswassers der Grundstückseigentümer die Möglichkeit hat sich ganz oder teilweise vom Anschluss -und Benutzungszwang befreien zu lassen, wenn die ordnungsgemäße Verwendung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück sichergestellt ist.

Hier gibt es drei „grobe“ Unterscheidungen der Ableitung des Niederschlagswassers auf dem eigenen Grundstück.

  1. Wird das Niederschlagswasser über eine Dachbegrünung oder eine qualifizierte Regenwassernutzungsanlage (z.B. Zisterne) in die Kanalisation eingeleitet, ist bei den Stadtbetrieben Hennef ein Antrag auf Reduzierung der Gebührenabflusswirksamenflächen erforderlich.
  2. Wird das Niederschlagwasser oberflächig auf das eigene Grundstück abgeleitet und schadlos, großflächig zur Versickerung gebracht, d.h. dass auf der Fläche selbst anfallende Niederschlagswasser oder das von benachbarten versiegelten Flächen (z.B. Hausdach) anfallende Niederschlagswasser versickert, ohne Zwischenspeicherung flächenhaft auf dem eigenen Grundstück, so ist eine Bescheinigung der Gemeinwohlverträglichkeit durch den Rhein-Sieg-Kreis, sowie eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht der Stadt Hennef erforderlich.
  3. Wird das Niederschlagswasser gezielt in ein Gewässer oder in den Untergrund z.B. über Mulden, Rigolen, Sickerschacht oder andere technische Einrichtungen eigeleitet, so ist eine wasserrechtliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises erforderlich, sowie eine Befreiung von der Abwasserüberlassungspflicht der Stadt Hennef erforderlich.  

Für das anfallende Regen-/Niederschlagwasser gibt es verschiedene Möglichkeiten der Nutzung und der schadlosen Beseitigung.

Neben der gesetzlichen Forderung, das Regenwasser vorrangig auf dem eigenen Grundstück dem Grundwasser zuzuführen, ist der ökologische Aspekt, durch Regenwassernutzung den Trinkwasserhaushalt zu schonen von großer Bedeutung. Wird das Regenwasser zur Gartenbewässerung und Pflege der Außenanlagen genutzt, so ist dies in der Regel problemlos und ohne großen Aufwand zu bewerkstelligen. Soll eine Brauchwasseranlage zur Speisung von WC und Waschmaschine im Haus betrieben werden, so ist die Thematik allerdings schon ein wenig komplexer. Hier ist der Hygieneaspekt zu berücksichtigen und diverse technische Vorschriften müssen beachtet werden. Auch müssen die Voraussetzungen für die Erhebung der anfallenden Kanalbenutzungsgebühren gegeben sein.

In jedem Fall ist eine ausführliche Beratung beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice empfehlenswert, zudem kann auf Anfrage ein entsprechendes Merkblatt zugesandt werden.

Wird das anfallende Niederschlagswasser schadlos auf dem eigenen Grundstück oder auf eine andere Weise beseitigt ohne die öffentliche Kanalisation in Anspruch zu nehmen, so kann auf schriftlichen Antrag, von der Abwasserüberlassungspflicht befreit werden.

Entsprechende Anträge auf Erteilung der Bescheinigungen über die Gemeinwohlverträglichkeit und die wasserrechtliche Erlaubnis sind über die Stadtbetriebe Hennef Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice abwasser@hennef.de zu stellen.

Antragsbearbeitung

  • Sascha Hilchenbach (Neubau)

Telefon: 02242 888 347

E-Mail: sascha.hilchenbach@hennef.de

  • Julia Schröder (Flächenerfassung)

Telefon: 02242 888 354

E-Mail: julia.schroeder@hennef.de

Genehmigung & Erlaubnis

  • Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat

Amt für Umwelt – Naturschutz

Kaiser-Wilhelm-Platz 1

53721 Siegburg

Niederschlagswasserbeseitigung | Rhein-Sieg-Kreis

Zuständige Einrichtungen