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Sternenkinder
Beschreibung
Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche und/oder unter 500 Gramm Geburtsgewicht versorben sind, gelten laut Gesetz als Fehlgeburten - oder "Sternkindern". Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Das Standesamt kann aber auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen. Eltern erhalten so ein urkundenähnliches Dokument, aus dem keine Rechtsansprüche entstehen – aber sie können ihrem Kind einen Namen geben, es offiziell anerkennen und im Stammbaum dokumentieren.
Weitere Infos auch auf unserer Website unter Stadt Hennef | Sternenkinder.
Zuständige Einrichtungen
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Standesamt
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- Straße: Frankfurter Straße Hausnummer: 97
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
- Postfach 1562
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- E-Mail:
standesamt@hennef.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02242 888-190
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- Telefon:
- 02242 888-188