Sternenkinder

Beschreibung

Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche und/oder unter 500 Gramm Geburtsgewicht versorben sind, gelten laut Gesetz als Fehlgeburten - oder "Sternkindern". Eine Fehlgeburt wird nicht im Personenstandsregister beurkundet. Das Standesamt kann aber auf Wunsch eine Bescheinigung ausstellen. Eltern erhalten so ein urkundenähnliches Dokument, aus dem keine Rechtsansprüche entstehen – aber sie können ihrem Kind einen Namen geben, es offiziell anerkennen und im Stammbaum dokumentieren.

Weitere Infos auch auf unserer Website unter Stadt Hennef | Sternenkinder.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen