Beschreibung
Die Stadt Hennef ist nicht für die Genehmigung von Drohnenflügen zuständig. In Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Düsseldorf die zuständige Luftfahrtbehörde für die Genehmigung und Beaufsichtigung von Drohnen in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln. Infos zu genehmigungsfreien und genehmigungspflichtigen Drohnenflügen sowie Formulare findet man auf der Website Unbemannte Luftfahrzeugsysteme-Drohnen | Bezirksregierung Düsseldorf.
Die wichtigsten Regeln zur Nutzung von Drohnen stellt die Deutsche Flugsicherung auf ihrer Webseite bereit. Dort kann auch die Flugverkehrskontrollfreigabe beantragt werden. Infos auch auf der Startseite | DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.
Infos des Köln-Bonner-Flughafens (Stand August 2026):
Rund um Flughäfen gibt es besondere gesetzliche Vorgaben und Einschränkungen. Dabei spielen die Entfernung zum Flughafen und die Flughöhe eine entscheidende Rolle. Weitere Infos:
Weitere Infos:
Infos zum Thema Drohnen und Naturschutz (Stand August 2026):
Teile Hennefs liegen in Landschafts- und Naturschutzgebieten - Drohnenflüge über Schutzgebieten müssen von der zuständigen Naturschutzbehörde gestattet werden. Weitere Infos: