Bau-Turbo

Kurzbeschreibung

Der sogenannten „Bau-Turbo“ soll die Schaffung von benötigtem Wohnraum beschleunigen, indem er Ausnahmen vom herkömmlichen Baurecht ermöglicht. So kann z.B. leichter von vorhandenen Bebauungsplänen abgewichen werden, ohne ein mehrjähriges Bauleitplanverfahren durchführen zu müssen. Der Stadtrat hat im Februar 2026 beschlossen, den „Bau-Turbo“ auch in Hennef anzuwenden – sofern die Vorhaben mit den städtebaulichen Entwicklungszielen der Stadt im Einklang stehen. Um die Schaffung von Wohnraum zu erleichtern, aber gleichzeitig eine geordnete Stadtentwicklung zu gewährleisten und städtebauliche Fehlentwicklungen zu vermeiden, hat die Verwaltung Leitlinien erarbeitet, die der Stadtrat nun mehrheitlich beschlossen hat.

Beschreibung

Kriterien für den „Bau-Turbo“ in Hennef

Die Zustimmung der Stadt Hennef zu Vorhaben nach dem „Bau-Turbo“ ist demnach an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Schutz der Siedlungsstruktur: Erhalt der ortstypischen Charakters Hennefs als „Stadt der 100 Dörfer“.
  • Räumliche Eingrenzung: Konzentration auf den Innenbereich sowie auf Flächen, die bereits im geltenden Flächennutzungsplan für den Wohnungsbau vorgesehen sind. Ein unkontrolliertes Ausufern in den Außenbereich wird damit ausgeschlossen, ebenso die (Um-) Nutzung von Gewerbe-, Grün- und Gemeinbedarfsflächen zu Wohnzwecken.
  • Infrastruktur und Erschließung: Die Stadt stimmt nur Bauvorhaben auf solchen Flächen zu, die bereits vollständig erschlossen sind oder auf denen ein Vorhabensträger die Erschließung auf seine Kosten herstellt.
  • Soziale Verantwortung: Bei größeren Vorhaben ab 15 Wohneinheiten sollen mindestens 30 Prozent im geförderten Wohnungsbau realisiert werden, um dem Mangel an preiswerten Wohnraum aktiv zu begegnen.
  • Nachhaltigkeit: Die Vorhaben müssen aktuelle städtebauliche Planungen und Klimaschutz- und Mobilitätskonzepte etc. der Stadt berücksichtigen.
  • Keine Fehlentwicklungen: Es wird nur Vorhaben zugestimmt, die zuvor mit der Stadtverwaltung abgestimmt wurden. Komplexe Bauvorhaben werden weiterhin in einem formalen Bauleitplanverfahren bearbeitet.

Trotz der gewünschten Beschleunigung behält die Stadt die Planungshoheit auch bei Vorhaben nach dem „Bau-Turbo“. Je nach Größe des Bauvorhabens entscheiden die Stadtverwaltung oder der Ausschuss für Stadtplanung, Dorfgestaltung und Denkmalschutz über die Zustimmung der Stadt.

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