Grundsteuerreform

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Grundsteuerreform

Kurzbeschreibung

Informationen für Eigentümer*innen

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken. Grundlage für die Höhe der Steuer – die Bemessungsgrundlage – ist der Wert des Grundstücks. 2022 müssen für den gesamten Grundbesitz in Deutschland neue Bemessungsgrundlagen ermittelt werden. Der Grund dafür ist, dass das Bundesverfassungsgericht 2018 entschieden hat, dass die Grundsteuer ab 2025 nicht mehr nach den bisherigen Einheitswerten erhoben werden darf. In Nordrhein-Westfalen gelten ab 2025 neue Grundsteuerwerte, mit denen die Höhe der Steuer errechnet wird. Stichtag für die Ermittlung des Grundsteuerwertes ist der 1. Januar 2022.

Beschreibung

Das bedeutete konkret: Alle Eigentümer*innen mussten die am 1. Januar 2022 zutreffenden Merkmale ihres Grundstücks angeben. Der 1. Januar 2022 ist der so genannte Hauptfeststellungszeitpunkt. Die Angaben konnten in der Zeit zwischen dem 1. Juli 2022. und dem 31. Oktober 2022 online unter MeinELSTER (www.elster.de) abgeben werden.

Danach erhalten die Eigentümer*innen – wie bisher – drei Bescheide:

  • Grundsteuerwertbescheid – vom Finanzamt:
    Das Finanzamt stellt auf Basis Ihrer Angaben den neuen Grundsteuerwert
  • Grundsteuermessbescheid – vom Finanzamt:
    Zusätzlich erhalten die Eigentümer*innen Sie vom Finanzamt einen Grundsteuermessbescheid, der vom Grundsteuerwert abhängt.
  • Grundsteuerbescheid – von der Stadt:
    Die Stadt erteilt ab dem Kalenderjahr 2025 den Grundsteuerbescheid und berücksichtigt dabei den neuen Grundsteuermessbetrag.

Bei weiteren Fragen, kann man sich an das Finanzamt wenden. Das Finanzamt bietet ab April 2022 eine kostenlose Telefon-Hotline an. Die Nummer der Hotline wird ab April 2022 auf der Internetseite https://www.finanzverwaltung.nrw.de veröffentlicht.

Weitere Informationen findet man auch auf https://www.finanzverwaltung.nrw.de/de/die-grundsteuerreform-nordrhein-westfalen.

Zuständige Einrichtung