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Bauaktenregistratur
Beschreibung
Akteneinsicht in Bauakten
Eigentümern von Grundstücken im Stadtgebiet oder von ihnen bevollmächtigten Personen kann auf Antrag Einsicht in die Akte ihres Grundstücks gewährt werden.
Möchten Sie Einsicht in Unterlagen zu einem Nachbargrundstück nehmen, erläutern Sie bitte im Antrag Ihr berechtigtes Interesse. Die Nachbarschaft allein begründet keinen Anspruch auf Akteneinsicht. Die Untere Bauaufsichts- und Denkmalbehörde prüft jeden Antrag im Einzelfall. Die Einsicht kann auf bestimmte Unterlagen, zum Beispiel den Lageplan oder Ansichten des Gebäudes, beschränkt werden.
So beantragen Sie die Akteneinsicht
Bitte stellen Sie Ihren Antrag über das Online-Formular auf dieser Seite. Informationen zur Gebührenhöhe finden Sie im Online-Antrag.
Nach Aufbereitung der Bauakte erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald die Gebühren eingegangen sind, senden wir Ihnen einen Link. Über diesen können Sie die Unterlagen etwa vier Wochen lang einsehen und herunterladen.
Die Anträge bearbeitet die Untere Bauaufsichts- und Denkmalbehörde (Abteilung 631).
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Bauordnung und Untere Denkmalbehörde
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- Straße: Theodor-Heuss-Allee Hausnummer: 19 a
- PLZ: 53773 Ort: Hennef
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02242 888-324