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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Entwässerungsantrag im BaugenehmigungsverfahrenBeschreibung
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Notwendigkeit eines Entwässerungsantrags von den Stadtbetriebe Hennef geprüft. Wird für das geplante Vorhaben ein solcher Antrag erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit von dort die Antragsformulare.
Zur Entwässerung werden unteranderem folgende Punkte geprüft:
- Anschluss ans öffentliche Kanalnetz
- Niederschlagswassernutzung (Versickerung, Brauchwasseranlage, etc.)
- Überflutungsnachweis bei abflusswirksamen Flächen die größer als 800 m² sind
- Abwasserbehandlungsanlagen
Eine Ableitung des Regenwassers auf öffentliche Flächen (Straßen) oder Nachbargrundstücke ist nicht zulässig.
Zuständige Einrichtung
- Stadtbetriebe Hennef Kunden
-
- Siegaue 2
- 53773 Stadt Hennef
- Postfach 1562
-
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens wird die Notwendigkeit eines Entwässerungsantrags von den Stadtbetriebe Hennef geprüft. Wird für das geplante Vorhaben ein solcher Antrag erforderlich, erhalten Sie zu gegebener Zeit von dort die Antragsformulare.
Zur Entwässerung werden unteranderem folgende Punkte geprüft:
- Anschluss ans öffentliche Kanalnetz
- Niederschlagswassernutzung (Versickerung, Brauchwasseranlage, etc.)
- Überflutungsnachweis bei abflusswirksamen Flächen die größer als 800 m² sind
- Abwasserbehandlungsanlagen
Eine Ableitung des Regenwassers auf öffentliche Flächen (Straßen) oder Nachbargrundstücke ist nicht zulässig.
Entwässerungstechnische Erschließung eines Grundstückes, Niederschlagwasser, Bauantrag, Bauanträge https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1988/show