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Zentrale Vergabestelle

Beschreibung

 

Allgemeine Ausführungen und Hinweise zu Vergaben

Eine Auftragsvergabe kommt in der Stadt immer dann vor, wenn eine Leistung eingekauft werden soll (z.B. der Bau eines Kanals oder einer Straße, der Kauf von IT-Geräten, die Dachsanierung von öffentlichen Gebäuden, der Neubau von Schulen und Kindergärten aber auch beim Kauf von Reinigungsmitteln und Bleistiften).

Die Vergabe von Leistungen bei der Stadt Hennef richtet sich neben den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen insbesondere im Baubereich nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und im sonstigen Liefer- und Dienstleistungsbereich nach der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO), ergänzt im Einzelfall um jeweils spezielle Normen des europäischen Vergaberechtes, interne Vergaberichtlinien und Geschäftsanweisungen.
Grundsätzlich kann eine Vergabe in drei verschiedenen Verfahren erfolgen - nämlich der Öffentlichen Ausschreibung von Leistungen, der Beschränkten Ausschreibung oder der sogenannten Verhandlungsvergabe. Diesen Verfahren kann z.T. ein öffentlicher Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet werden. Dabei sind an die Zulässigkeit der einzelnen Vergabeverfahren jeweils spezielle rechtliche Bedingungen geknüpft.

Allen drei Verfahren ist gemeinsam, dass Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, sei es durch Presseveröffentlichungen oder aber durch Anschreiben.

Die Vergabeunterlagen werden den Bietern durch die Stadt Hennef nur noch in digitaler Form über eine Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland) zur Verfügung gestellt. Die Adresse lautet: www.vmp-rheinland.de.

Zur Teilnahme an den Vergabeverfahren ist einmalig eine kostenfreie Registrierung beim Vergabemarktplatz Rheinland erforderlich.
Der Auftrag wird letztlich an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben. Das ist nicht unbedingt der billigste, sondern derjenige, der das beste Preis-/Leistungsverhältnis vorweisen kann.

Damit die Vergaben ordnungsgemäß ablaufen, überwacht die Tätigkeit der Stadt in bestimmten Fällen eine sogenannte Vergabeprüfstelle. Dies ist der Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kommunalaufsicht, Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg, Ruf-Nummer 02241/13-0, Fax: 02241/132179.

Auskünfte zu Auftragsvergaben erteilen ihnen die jeweils zuständigen Fachämter der Stadtverwaltung Hennef.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte zunächst an die Information der Stadtverwaltung dort werden Sie an den zuständigen Bearbeiter weitergeleitet, Adresse und Telefonnummer finden sie hier.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen