Schöffen

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Schöffen

Beschreibung

Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Strafverfahren bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und der Landgerichte tätig sind. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.

Zum Ende dieser Zeit hin stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die nächste Periode Personen für das Schöffenamt auswählen. In die Vorschlagslisten werden alle Personen aufgenommen, die sich auf Aufforderung der Kommunen hin innerhalb einer bestimmten Zeit für das Amt bewerben oder von Organisationen hierfür vorgeschlagen werden und die die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllen. Zu diesen gehören u.a., dass die Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 25, jedoch höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem dürfen sie z.B. nicht bereits als ehrenamtliche Richter acht Jahre in der Strafrechtspflege aktiv gewesen oder Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, Polizist u. ä. von Beruf sein. Für Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein müssen.

Zuständige Einrichtungen