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Schöffen
Beschreibung
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Strafverfahren bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und der Landgerichte tätig sind. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.
Zum Ende dieser Zeit hin stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die nächste Periode Personen für das Schöffenamt auswählen. In die Vorschlagslisten werden alle Personen aufgenommen, die sich auf Aufforderung der Kommunen hin innerhalb einer bestimmten Zeit für das Amt bewerben oder von Organisationen hierfür vorgeschlagen werden und die die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllen. Zu diesen gehören u.a., dass die Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 25, jedoch höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem dürfen sie z.B. nicht bereits als ehrenamtliche Richter acht Jahre in der Strafrechtspflege aktiv gewesen oder Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, Polizist u. ä. von Beruf sein. Für Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein müssen.
Zuständige Einrichtungen
- Rechtsabteilung
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
- Zentrale Steuerung und Service
-
- Frankfurter Straße 97
- 53773 Hennef
- Postfach 1562
-
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die im Strafverfahren bei den Schöffengerichten des Amtsgerichts und der Landgerichte tätig sind. Eine Amtsperiode dauert fünf Jahre.
Zum Ende dieser Zeit hin stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen Schöffenwahlausschüsse bei den Amtsgerichten für die nächste Periode Personen für das Schöffenamt auswählen. In die Vorschlagslisten werden alle Personen aufgenommen, die sich auf Aufforderung der Kommunen hin innerhalb einer bestimmten Zeit für das Amt bewerben oder von Organisationen hierfür vorgeschlagen werden und die die Voraussetzungen für die Tätigkeit erfüllen. Zu diesen gehören u.a., dass die Personen die deutsche Staatsangehörigkeit haben und mindestens 25, jedoch höchstens 70 Jahre alt sind. Außerdem dürfen sie z.B. nicht bereits als ehrenamtliche Richter acht Jahre in der Strafrechtspflege aktiv gewesen oder Richter, Staatsanwalt, Notar, Rechtsanwalt, Polizist u. ä. von Beruf sein. Für Jugendschöffen gilt darüber hinaus, dass sie erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein müssen.
https://serviceportal.hennef.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3101/showAmtsgericht
Zivilrechtsstreitigkeiten werden in der 1. Instanz grundsätzlich vor den Amtsgerichten ausgetragen. Teilweise sind den Amtsgerichtsverfahren Schiedsverfahren vorgeschaltet. Für den Bereich der Stadt Hennef ist das
- Amtsgericht Siegburg
Neue Poststraße
53721 Siegburg
Rufnummer 02241/305-0
Fax: 02241/305-300
zuständig.
Im Amtsgericht angesiedelt sind auch das Grundbuchamt (geöffnet tgl. 8-12 Uhr, Mo auch 14-15 Uhr), das Arbeitsgericht, das Familiengericht, die Dienststellen in Betreuungsangelegenheiten nach dem Betreuungsgesetz und die Dienststellen zur Verwaltung des Handelsregisters.
Verwaltungsgericht
Das Verwaltungsgericht ist für sogenannte öffentlich-rechtliche Streitigkeiten zuständig, d.h. insbesondere für Klagen des Bürgers gegen die Verwaltung, soweit nicht die Sozial-, Finanz- oder Amtsgerichte zuständig sind. Klagen oder in dringenden Fällen Anträge auf vorläufigen Rechtsschutz sind schriftlich oder zu Protokoll bei der Geschäftsstelle einzureichen bzw. zu erklären. Berufungsinstanz ist in Nordrhein-Westfalen das Oberverwaltungsgericht Münster. Hinweis: Das Verwaltungsgericht ist nicht befugt, im Einzelfall rechtsberatend tätig zu werden. Diese Aufgabe obliegt ausschließlich Rechtsanwälten oder sonstigen zur Rechtsberatung zugelassenen Personen.
Anschrift und Telefonnummer der Gerichte
- Verwaltungsgericht Köln
Appellhofplatz
50667 Köln
Tel.: 0221/20660
Fax: 0221/2066-457
http://www.vg-koeln.nrw.de - Oberverwaltungsgericht Münster
Aegidiikirchplatz 5
48143 Münster
Tel.: 0251/505-0
Fax: 0251/505-352
http://www.ovg.nrw.de