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Schiedsleute

Kurzbeschreibung

Schiedsfrauen und Schiedsmänner nehmen in unserem Land Aufgaben der Streitschlichtung wahr. Als Unparteiische können sie mithelfen, einen Streit friedlich beizulegen und dies zudem noch schneller und kostengünstiger als bei Inanspruchnahme eines Gerichtes.

Eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann gibt es in jeder Stadt. Sie werden auf Vorschlag des Stadtrats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt.

Ein Schlichtungsversuch ist schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven. Das ist bürgernah und bürgerfreundlich.

Beschreibung

Schiedsleute für Hennef

…für den Bereich südlich der Bahnlinie:

  • Hauptamtlicher Schiedsmann
    Herr Wilfried Müller
    Im Windwinkel 8, 53773 Hennef(Sieg) 
    Tel.: 02242 6761
    Mobil: 0177 7776761
    E-Mail: wilfriedmueller(at)netcologne.de 
  • Stellvertretende Schiedsfrau:
    Frau Gisela Schneider-Plum 
    Feldweg 6, 53773 Hennef(Sieg)
    Mobil: 0157/50006648
    E-Mail: gisela.schneider-plum@schiedsfrau.de 
  • Weiterer stellvertretender Schiedsmann:
    Herr Hans-Georg Schoneberg

 …für den Bereich nördlich der Bahnlinie:

  • Hauptamtlicher Schiedsmann:
    Herr Hans-Georg Schoneberg
    Wehrstraße 14 G, 53773 Hennef(Sieg)
    Mobil: 0157 58397779
    E-Mail: hschoneb@gmx.de
  • Stellvertretende Schiedsfrau:
    Frau Gisela Schneider-Plum
  • Weiterer stellvertretender Schiedsmann:
    Herr Wilfried Müller

Herr Schoneberg und Herr Müller übernehmen als weitere stellvertretende Schiedsleute die Vertretung nur bei Verhinderung der stellvertretenden Schiedsfrau, Gisela Schneider-Plum.

Wann kann die Schiedsperson in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten helfen?

Bei Streitigkeiten des täglichen Lebens mit Nachbarn oder Bekannten kann eine bis dahin gute Beziehungen aufs Spiel gesetzt werden, weil z.B. 

  • die Hecke des Nachbargrundstücks zu hoch gewachsen ist
  • beim Einparken ihr Auto beschädigt wird
  • der Handwerker von nebenan den Auftrag schlecht ausgeführt  hat.

Die Erhebung einer Klage ist in vielen Fällen nur zulässig, nachdem bei einer Gütestelle versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich beizulegen. Dafür ist die Schiedsfrau oder der Schiedsmann die zuständige Stelle.

Bei Streitigkeiten über die Scheidung einer Ehe oder die Ehelichkeit eines Kindes ist eine Schiedsperson nicht zuständig.

Warum auch in Strafsachen zur Schiedsperson?

Strafverfolgung ist zwar Sache des Staates, aber in manchen persönlichen Angelegenheiten und Streitigkeiten müssen Sie, bevor Sie sich an das Gericht wenden können, zuerst eine Schiedsfrau oder einen Schiedsmann einschalten: in den sogenannten Privatklagen. Das sind:

  • Hausfriedensbruch
  • Beleidigung, üble Nachrede
  • Verletzung des Briefgeheimnisses
  • Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung

Kommen solche Straftaten in Betracht, erhebt der Staatsanwalt nur dann eine Anklage, wenn er das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Wenn nicht, verweist er Sie auf den Privatklageweg. Das heißt: Sie müssen sich selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden, wenn Sie eine Bestrafung des Täters wollen.

Eine solche Privatklage können Sie jedoch nur einreichen, wenn Sie zuvor versucht haben, sich mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich zu versöhnen. Dafür ist die Schiedsfrau oder der  Schiedsmann die zuständige Stelle.

Wie läuft das Verfahren ab?

Das Schiedsverfahren ist denkbar unbürokratisch: Es wird eingeleitet durch einen Antrag. Den Antrag können Sie der Schiedsperson schriftlich geben oder dort auch mündlich „zu Protokoll“ erklären.

Die Schiedsperson bestimmt einen Termin, zu dem die Streitparteien geladen werden. In diesem Termin haben beide Parteien Zeit und Gelegenheit, ihre Sicht der Dinge in Ruhe und ohne Öffentlichkeit klarzustellen. Die Schiedsperson wird versuchen, bestehende Spannungen abzubauen und eine Einigkeit herbeizuführen. Sofern dies gelingt, wird der abgeschlossene Vergleich schriftlich festgehalten. Ein bei uns abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.

Als einzige außergerichtliche Schlichtungsstelle können wir eine amtliche Bescheinigung der Erfolglosigkeit des Schlichtungsversuches zur Vorlage bei Gericht ausstellen. Diese Bescheinigung ist bei den vorher geschilderten Delikten zwingende Voraussetzung, um eine Klage bei Gericht einreichen zu können.

Was kostet das Schiedsverfahren?

Die Gebühr für eine Güteverhandlung beträgt meist weniger, könnte aber auch mal über 50 Euro liegen.

Was können Sie erwarten?

  • Sie sitzen bei der Schiedsfrau/ dem Schiedsmann am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem.
  • Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben einen Eid geleistet, der uns verpflichtet, unparteiisch tätig zu sein.
  • Wir sind keine Juristen, das ist auch nicht nötig. Denn wir sprechen keine Urteile, sondern finden zusammen mit den beiden Gegnern eine Lösung Ihres Problems, mit der beide einverstanden sind.
  • Selbstverständlich werden wir für diese Tätigkeit regelmäßig geschult und ausgebildet.
  • Wir unterliegen außerdem einer ständigen Aufsicht und Qualitätskontrolle durch die Direktorinnen und Direktoren der für uns zuständigen Amtsgerichte.

Weitere Informationen

Weitere Informationen findet man unter http://www.schiedsamt.de.

Zuständige Einrichtungen