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Grundstücksentwässerung
Beschreibung
Im Stadtgebiet Hennef gibt es einzelne Grundstücke und kleinere Ortschaften, die bislang nicht an die öffentliche Entwässerung angeschlossen sind.
Soll innerhalb dieser Gebiete ein Grundstück bebaut werden oder ist es bereits bebaut und bewohnt, ist der Eigentümer verpflichtet, zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Entwässerung eine Grundstücksentwässerungsanlage gemäß § 60 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie § 56 Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) nach den jeweils geltenden Regeln der Technik zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten.
Für die Genehmigung einer solchen Anlage und die Erlaubnis der damit verbundenen Gewässerbenutzung, liegt die Zuständigkeit bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg Kreises.
Der Antrag auf Erteilung einer Genehmigung sowie einer wasserrechtlichen Erlaubnis ist schriftlich und in einfacher Ausfertigung bei den Stadtbetrieben Hennef, Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice, entweder postalisch oder per E-Mail an abwasser@hennef.de einzureichen. Die eingereichten Antragsunterlagen werden Bestandteil der erteilten Genehmigung und Erlaubnis.
Das erforderliche Formular für die Genehmigung und die wasserrechtliche Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises finden Sie unter dem folgenden Link (Abwasserbehandlungsanlagen | Rhein-Sieg-Kreis) in dem Bereich “Links und Downloads”. Bitte beachten Sie, dass für die Erteilung der Genehmigung und der wasserrechtlichen Erlaubnis des Rhein-Sieg-Kreises eine Gebühr erhoben wird. Die Höhe der jeweiligen Gebühr können Sie der Satzung des Rhein-Sieg-Kreises zur Festsetzung von Gebühren für vom Land übertragene Pflichten entnehmen.
Umfassende Informationen und Beratung erhalten Antragstellende sowohl beim Fachbereich Daten- und Entwässerungsservice der Stadtbetriebe Hennef als auch direkt bei der Unteren Wasserbehörde des Rhein-Sieg-Kreises.
Wird im Bereich eines solchen Grundstücks zukünftig eine öffentliche Kanalisation mit Anschlussmöglichkeit hergestellt, sind die Grundstückseigentümer berechtigt beziehungsweise verpflichtet, ihr Grundstück mittels einer Grundstücksanschlussleitung anzuschließen. Im Zuge der Anschlussarbeiten ist die private Grundstücksentwässerungsanlage außer Betrieb zu nehmen und eine Endreinigung durchzuführen. Erst nach erfolgter Endreinigung darf die Anlage verfüllt, entfernt oder einer anderen Nutzung zugeführt werden.
Die Endreinigung sowie die laufende Entleerung der Grundstücksentwässerungsanlage dürfen ausschließlich durch das von den Stadtbetrieben Hennef beauftragte Fachunternehmen durchgeführt werden.
Abflusslose Gruben stellen ein Provisorium dar, dass nur übergangsweise bis zur Sanierung der vorhandenen Abwasserbeseitigungsanlage (Kleinkläranlagen) bzw. den Anschluss an das städtische Kanalnetz betrieben werden darf.
Entleerung & Gebühren
- Jutta Mülln
Telefon: 02242 888 378
E-Mail: jutta.muelln@hennef.de
Antragsbearbeitung
- Sascha Hilchenbach
Telefon: 02242 888 347
E-Mail: sascha.hilchenbach@hennef.de
- Julia Schröder
Telefon: 02242 888 354
E-Mail: julia.schroeder@hennef.de
Genehmigung & Erlaubnis
- Rhein-Sieg-Kreis – Der Landrat
Amt für Umwelt – Naturschutz
Kaiser-Wilhelm-Platz 1
53721 Siegburg
Zuständige Einrichtungen
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Stadtbetriebe Hennef Daten- und Entwässerungsservice
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- Straße: Siegaue Hausnummer: 2
- PLZ: 53773 Ort: Stadt Hennef
- Postfach 1562
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- E-Mail:
abwasser@hennef.de
- E-Mail:
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02242 888-378
- E-Mail:
- jutta.muelln@hennef.de
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- Telefon:
- 02242 888-347
- E-Mail:
- sascha.hilchenbach@hennef.de
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- Telefon:
- 02242 888-354
- E-Mail:
- julia.schroeder@hennef.de